Vielen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen bleibt die Chance einer Vereinsmitgliedschaft versperrt. Viele Vereine – besonders im Hinblick auf schon ermäßigte Beiträge für Kinder/Jugendliche oder sozial schlechter gestellten Personen – würden mit der Finanzierung ihrer Angebote an Grenzen geraten, die durch Vereinsaktivitäten und Anstrengungen nicht mehr aufzufangen sind.
Hier setzt das Bildungs- und Teilhabe Paket der Sozialbehörde und die Aktion „Kids in die Clubs“ an und ermöglicht Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft. Die Finanzierung der Aktion erfolgt in Kooperation mit „Kinder helfen Kindern“ vom Hamburger Abendblatt und der Behörde für Kultur, Sport und Medien.
Hinweis: Kids in die Clubs entspricht dem Sportaspekt des Bildungspakets der Bundesregierung.
Teilnahmegruppe: Förderungsberechtigt sind Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18 Lebensjahr, aus Familien mit geringem Einkommen und/oder welche im öffentlichen Leistungsbezug stehen. Die Förderung kann pro TeilnehmerIn jeweils nur für einen Verein erfolgen.
Beantragung
1) Abrechnung für Beziehende von SGB II - AsylbLG - SGB XII - Wohngeld - Kinderzuschlag
Benötigte Formulare:
- USC Paloma-Aufnahmeantrag >> hier klicken <<
-
-
-
-
-
-
- aktuellen Leistungsbescheid
- Alles in der USC Geschäftstelle abgeben oder an folgende Adresse senden: USC Paloma, Brucknerstraße 24, 22083 Hamburg.
2) Feststellung der Förderungsberechtigung über eine erweiterte Einkommensprüfung
z. B. Pflegeeltern und einkommensschwache Familien die nicht unter Punkt 1) fallen - Benötigte Unterlagen:
- USC Paloma-Aufnahmeantrag >> hier klicken <<
- Elternerklärung >> hier klicken <<
- zur Feststellung der Förderberechtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Herrn Murthy unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und geben uns Ihre Telefonnummer auf
-
-
-
-
-
-
Kündigung: ¼-jährliche Kündigungsfrist. Kündigungen sind bis spätestens eine Woche vor Quartalsende abzugeben. Es zählt der USC-Eingangsstempel.
Alle eingereichten Bescheinigungen/Leistungsbescheide sind unaufgefordert zu aktualisieren. Nach Ablauf einer Bescheinigung erlischt die Zuschussberechtigung und wir müssen eine Rechnung erstellen.
Ferner gibt es wieder die Möglichkeit für Sportausrüstungen anteilig eine Förderung zu erhalten. Hierfür kann der Antrag für Sportausrüstung runtergeladen werden, diesen geben Sie dann bitte ausgefüllt in der USC-Geschäftsstelle mit dem Kaufbeleg im Original ab.